P. Diddy (55) darf zu Beginn seines anstehenden Prozesses wegen mutmaßlichen Menschenhandels im Gerichtssaal normale Kleidung tragen. Die Jury-Auswahl startet am 5. Mai und der Musiker wird laut einer richterlichen Verfügung die Möglichkeit haben, nicht in der typischen Häftlingskleidung, sondern in ziviler Garderobe zu erscheinen. Genehmigt sind dabei bis zu fünf Hemden, fünf Hosen, fünf Pullover, fünf Paar Socken und zwei Paar Schuhe ohne Schnürsenkel. Mit diesem Beschluss erfüllt das Gericht seinem Antrag, im Saal ein anderes Bild als das eines Angeklagten in Gefängniskleidung zu vermitteln.
P. Diddy darf im Gerichtsprozess normale Kleidung tragen
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