Sein Anwalt ist der Meinung: P. Diddy ist „kein Verbrecher“

P. Diddy (55) steht ab dem 5. Mai im Mittelpunkt eines der aufsehenerregendsten Prozesse der letzten Jahre. Der Musikmogul, der noch vor wenigen Jahren als einer der schillerndsten Stars der Branche galt, ist angeklagt und muss sich vor dem Bundesgericht im Southern District of New York unter anderem wegen Menschenhandels, sexueller Übergriffe und krimineller Vereinigung verantworten. Acht Monate nach seiner spektakulären Festnahme in einem Luxushotel von Manhattan sitzt er People zufolge im Metropolitan Detention Center in Brooklyn, teilt sich dort ein Wohnheim mit etwa 20 weiteren Männern und bereitet sich zusammen mit seinem Anwaltsteam akribisch auf die anstehenden Wochen im Gerichtssaal vor. Während P. Diddy weiter bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben, wird mit einem Verfahren von mindestens zwei Monaten gerechnet. Sollte das Urteil zu seinen Ungunsten ausfallen, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft – im äußersten Fall sogar lebenslänglich.

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