1.000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen

Frankfurt am Main – Ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro für eine durch einen Materialfehler abgebrochene Spirale zur Schwangerschaftsverhütung ist angemessen. Mehr steht einer Patientin aus Hessen allerdings nicht zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute mitteilte (Az.: 17 U 181/23). Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in…[weiter lesen]

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