Berlin – Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden. Dafür ist vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ein neuer Paragraf 116 Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen, wie ein aktueller…[weiter lesen]
Ärzte, Pflegekräfte, MFA: Übergriffe sollen strafrechtlich besser verankert werden
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