Ärztliche Zwangsbehandlung soll außerhalb von Kliniken möglich werden

Berlin – Ärztliche Zwangsmaßnahmen an Menschen mit rechtlicher Betreuung sollen in Ausnahmefällen künftig auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein. Mit einer Reform, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, soll eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt werden. Gleichzeitig sieht der…[weiter lesen]

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