Anrechenbare Behandlungsfälle für Mindestmenge zur Kolonkarzinomchirurgie ergänzt

Berlin – Kliniken können künftig auch die Codes des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) zur anterioren Rektumresektion beim Nachweis ihrer Mindestmengen zur Kolonkarzinomchirurgie angeben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Ziel der Ergänzung ist, möglichst alle onkologischen Resektionen bei Kolonkarzinomen und…[weiter lesen]

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