Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Sitzung am 20. Februar beschlossen, in der Bedarfsplanungsrichtlinie künftig auch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten mit einem dreiviertel Versorgungsauftrag auszuweisen. Deren Anzahl habe sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, so dass diese…[weiter lesen]
Bedarfsplanung: Künftig auch separate Ausweisung von dreiviertel Versorgungsaufträgen
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