Karlsruhe – Wer bei einer Studienbewerbung im Ausland auf die Hilfe einer Vermittlungsfirma setzt, muss das ausgemachte Erfolgshonorar nur zahlen, wenn ein Studienvertrag zustande kommt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit (Az. I ZR 160/24) zwischen einer solchen Agentur und einem Bewerber entschieden. Die Vereinbarung zwischen…[weiter lesen]
BGH: Vermittlerhonorar nur fällig bei Aufnahme des Studiums
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