Karlsruhe/Berlin – Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen (Az. 2 BvE 4/23). „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“,…[weiter lesen]
Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung
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