Potsdam – Eine Infektion mit dem Coronavirus ist einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann nicht automatisch ein Arbeitsunfall, wenn nachweislich mehrere Kollegen infiziert waren. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit einen Beschluss des Sozialgerichts Potsdam, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts heute in…[weiter lesen]
Coronainfektion auch bei infizierten Kollegen nicht automatisch Arbeitsunfall
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