EBM bei Verordnung von Cannabis zum 1. Oktober angepasst

Berlin – Nachdem getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli nicht mehr zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig sind, hat der Bewertungsausschuss jetzt den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, betrifft dies die Abrechnung einer ärztlichen Stellungnahme zur Beantragung einer…[weiter lesen]

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