Erbschaftssteuer: Arztpraxen könnten in seltenen Fällen von SPD-Vorschlägen betroffen sein

Berlin – Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren. Unter anderem soll es bei der Vererbung von Unternehmen einen Freibetrag geben, Steuern wären dann ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro fällig. Davon könnten in sehr seltenen Fällen auch Arztpraxen in Deutschland betroffen sein. Nach Einschätzung von Andreas Meschke,…[weiter lesen]

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