Berlin – Ab April können Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Die neue Berufsgruppe wurde in das Kapitel 23 sowie in mehrere Abschnitte des EBM aufgenommen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Hintergrund ist das Gesetz zur Reform…[weiter lesen]
Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie können über EBM abrechnen
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