Folgeverordnung per Videosprechstunde bei außerklinischer Intensivpflege möglich

Berlin – Künftig können auch Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das gilt allerdings nur für Folgeverordnungen und mit deutlichen Einschränkungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute entschieden. Die ärztliche Erstverordnung von außerklinischer Intensivpflege per…[weiter lesen]

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