Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.o.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

Berlin – Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.o.-Tropfen vorgestellt. Der heute vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren…[weiter lesen]

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