Berlin – Die Verabschiedung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nicht nur politisch, sondern vor allem aus rechtlicher Perspektive dringend geboten. Denn die weitere Anwendung der aktuellen GOÄ stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Zu diesem Urteil gelangt ein Gutachten des Juristen Walter Georg Leisner, Professor für Staats- und…[weiter lesen]
Gutachten: GOÄ rechtlich nicht mehr haltbar und an den „Grenzen des Statthaften“
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