Berlin – Honighaltige Produkte zur Wundbehandlung, wie etwa spezielle Pflaster, sind als „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ anzusehen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute erneut klargestellt. Betroffene Produkte können nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsregelung am 2. Dezember 2025 demnach nur noch dann verordnet werden,…[weiter lesen]
Honighaltige Produkte zur Wundbehandlung benötigen Nutzennachweis
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