In 30 Minuten „am Patienten“: Urteil zu Rufbereitschaft bestätigt

Hannover – Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, kann nicht einseitig per Dienstanweisung angeordnet werden. Dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 8 SLa 502/25) ist rechtskräftig geworden. Der Arbeitgeber habe die bereits eingelegte Revision zum Bundesarbeitsgericht…[weiter lesen]

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