Berlin – Der perkutan implantierte interatriale Shunt zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz kann zukünftig auch als belegärztliche Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen. Das Verfahren dient der Behandlung einer…[weiter lesen]
Interatrialer Shunt: Neue belegärztliche Leistung bei schwerer Herzinsuffizienz
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