Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt (Az. 1 BvR 2324/24). Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschied das…[weiter lesen]
Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien
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