Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Tätowierung

Kiel – Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg (2 Ca 278/24). Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin habe sich am Unterarm tätowieren lassen, erklärte das Gericht. In…[weiter lesen]

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