Krankenkassen können Rabattverträge für Biosimilars schließen

Berlin – Krankenkassen können künftig Rabattverträge für Biopharmazeutika abschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den dahingehenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ohne Beanstandung passieren lassen. Anfang Dezember des vergangenen Jahres hatte der G-BA im Auftrag des Gesetzgebers beschlossen, unter welchen…[weiter lesen]

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