Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu Überstunden-Zuschlägen für Ärzte in Teilzeit

Hannover – Auch Ärztinnen und Ärzten, die in Teilzeit arbeiten, stehen Überstundenzuschläge für ihre geleistete Mehrarbeit zu. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Gegen das Land Niedersachsen hatte eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover geklagt. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts…[weiter lesen]

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