Berlin – Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, wird bis Ende 2025 verlängert. Das gilt sowohl für die stationäre als auch die… [weiter lesen]
Leistungsanspruch auf Liposuktion bei Lipödem im Stadium III verlängert
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