Potsdam – Die Mindestmenge von 75 Eingriffen pro Jahr und Standort eines Krankenhauses für eine thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms ist rechtmäßig. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden und damit die Klagen mehrerer Krankenhäuser aus verschiedenen Bundesländern abgewiesen (Az.: L 28 KR 410/23 KL). Das…[weiter lesen]
Lungenkarzinom: Mindestmenge bei Thoraxchirurgie rechtmäßig festgesetzt
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