Mindestmengen: Bundesgesundheitsministerium setzt auf Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in der anstehenden gerichtlichen Überprüfung der Mindestmengen vor dem Bundesverfassungsgericht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Rücken gestärkt. „Die Mindestmengen wurden gesetzlich bewusst nicht angepasst. Die Festlegung liegt gesetzlich in den Händen des Bundesausschuss und das ist aus…[weiter lesen]

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