Düsseldorf – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keine Rechtsgrundlage, um künftig für die Kosten sogenannter Fehlfahrten der Rettungsdienste aufzukommen. Die Kosten rettungsdienstlicher Aufgaben hätten laut Gesetz die kommunalen Träger zu übernehmen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in…[weiter lesen]
Nordrhein-Westfalen: Diskussion um „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst
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