Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbettern kann Berufskrankheit sein

Kassel – Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel erklärte. Es verwies die Klage eines…[weiter lesen]

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