Produkt zur Wundbehandlung in Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals ein sogenanntes „Sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Es handelt sich um ein Produkt zur Behandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen. Es ist verordnungsfähig, wenn ein Heilungsfortschritt trotz einer mindestens…[weiter lesen]

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