Reform der Lebendorganspende beschlossen: Überkreuzspenden künftig möglich

Berlin – Lebendnierenspenden sind künftig zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz sowie auch als „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ an nicht bekannte Personen möglich. Diese Änderung der Regelungen zur Lebendorganspende und damit Reform des Transplantationsgesetzes beschloss der Bundestag heute mehrheitlich mit den Stimmen von…[weiter lesen]

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