Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht durch die Entscheidung des Bundesschiedsamts zu den Rahmenvorgaben der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Paragraf 106b Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V die Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln im Off-Label-Use… [weiter lesen]
Regresse bei Off-Label-Use: KBV drängt Lauterbach zu Anpassungen
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