Berlin – Zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen können Vertragsärzte seit dem 1. Oktober auch Clesrovimab verabreichen. Der monoklonale Antikörper wurde neben Nirsevimab in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen. Auch der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde entsprechend angepasst, wie die Kassenärztliche…[weiter lesen]
RSV-Prophylaxe bei gesunden Säuglingen auch mit Clesrovimab möglich
Schreibe eine Antwort