Berlin – In einer ersten Formulierungshilfe zur Änderung des Grundgesetzes zur Aufnahme von 500 Milliarden Euro als Investitionen in die Infrastruktur werden Gesundheitseinrichtungen oder Krankenhäuser nur am Rande erwähnt. In dem Entwurf mit Stand 6. März 8.29 Uhr, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird das Wort „Krankenhaus-Investitionen“ nur…[weiter lesen]
Sondervermögen: Erste Formulierungen lassen Details zur Finanzierung im Gesundheitswesen offen
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