Leipzig – Mit der Rechtmäßigkeit des aktuellen Luftreinhalteprogramms hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschäftigt. Dabei geht es in der Revision des Bundesumweltministeriums (BMUKN) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) um die Frage, ob die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen teilweise fehlerhaft seien, weil…[weiter lesen]
Streit um Luftreinhalteprogramm: Bundesgericht am Zug
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