Berlin – Die Bundesregierung will, dass das Infektionsgeschehen in der Coronapandemie weiterhin möglichst engmaschig auf die Entstehung neuer Virusvarianten hin geprüft wird. Ein Referentenentwurf sieht dazu vor, die Coronavirus-Surveillanceverordnung bis zum 31. Juli 2023… [weiter lesen]
Surveillanceverordnung: Mehr Sequenzierungen, weniger Geld
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