Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute ein Beratungsverfahren zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) eingeleitet. Eine Anpassung ist aufgrund der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Regelung für eine künftige Teilarbeitsunfähigkeit notwendig. Mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz…[weiter lesen]
Teilarbeitsunfähigkeit: Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses starten
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