Hamburg – Nach dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne einer Hamburger Pflegeeinrichtung ist der Strafprozess gegen die 29 Jahre alte Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Zuvor hatten sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die Angeklagte dem Bruder des Toten 1.000 Euro zahlt – sozusagen als Schmerzensgeld, wie die…[weiter lesen]
Tod in Badewanne: Verfahren gegen Pflegekraft eingestellt
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