Karlsruhe – Die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Unterstützung bei einem Suizid ist rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH heute in Karlsruhe mit. Demnach bleibt es bei der dreijährigen Freiheitsstrafe für den Mediziner….[weiter lesen]
Verurteilung von Berliner Arzt wegen Suizidunterstützung rechtskräftig
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