In Vierzon hat Voltix seine erste öffentliche Schnellladestation für schwere Elektro-Lkw eröffnet. Die Anlage bietet zunächst vier Ladepunkte mit jeweils bis zu 1,5 MW und soll später auf acht Ladepunkte erweitert werden.
Schlagwort-Archive: Elektrohype
Lkw-Laden: eTrucker-Chip bietet jetzt Zugang zu E.ON-Säulen
E.ON Drive Infrastructure gibt eine Kooperation mit der eTrucker-App bekannt. EDRI-Kunden mit einem eTrucker-Chip können sich jetzt direkt an den E.ON-Ladestationen authentifizieren und laden – „mit transparenten Preisen pro kWh und ohne Roaming-Gebühren“, wie die Partner betonen.
EU erwägt offenbar Import-Bremse für chinesische Hybridautos
Nachdem China freiwillige Exportbeschränkungen für Hybridautos in die EU abgelehnt hat, bereitet die EU-Kommission nun wohl Importbeschränkungen für solche Fahrzeuge über ein Safeguard-Verfahren vor. Das könnte allerdings auch nur ein Druckmittel sein, einen Deal zu vereinbaren, denn beide Parteien verhandeln seit heute in Peking zum Thema.
„Erwägen Sie denn kein LFP?“ – „Doch, durchaus!“ – Niklas Klingenberg, Head R&D von Traton
Die Traton Group investiert im großen Stil in neue Antriebstechnologien. Niklas Klingenberg, oberster Entwickler der Gruppe, ist einer der zentralen Weichensteller, die bei MAN und Scania heute über die Lkw-Technologie von morgen entscheiden. Wir haben mit dem Topmanager über Gruppen-Dynamik, Batteriechemien und Chinas Rolle im Technologierennen gesprochen.
„Wandel zur E-Mobilität erfordert einen langen Atem“ – Alexander Hewel von der Kellergroup
Die Kellergroup aus Ditzingen bei Stuttgart stellt ihre eigene Lkw-Flotte auf alternative Antriebe um. Gleichzeitig ist die Familienfirma als Logistikberatung weit in der Branche vernetzt – und nah am Puls des Mittelstands. Wir haben mit Alexander Hewel, einer der Geschäftsführer der Kellergroup, über die firmeneigene und die branchenweite Antriebswende gesprochen.
Weltweit fährt jeder sechste neue Mercedes-Pkw rein elektrisch
Die Mercedes-Benz Group hat im dritten Quartal 78.100 elektrische Fahrzeuge verkauft. Das waren 16 Prozent aller weltweit von Mercedes abgesetzten Pkw und Van – gut sechs Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr. China bleibt für die Stuttgarter aber ein extrem schwieriger Markt.
Account-Sharing Lade-Apps: Droht 2026 die Kündigung?
Account-Sharing bei Lade-Apps: Dürfen Familien Ladekarten und App-Zugänge 2026 teilen? Erfahren Sie hier genau, wann laut AGB die fristlose Kündigung droht.
Der Beitrag Account-Sharing Lade-Apps: Droht 2026 die Kündigung? erschien zuerst auf E-Mobilität – Blog.
Urteil setzt Roaming-Aufschlägen Grenzen: Wird Laden nun günstiger?
Ein Urteil des Landgerichts München I könnte die Preisgestaltung an öffentlichen Ladesäulen grundlegend verändern. Im Streit zwischen Digital Charging Solutions (DCS) und EWE Go hat das Gericht entschieden, dass der Ladepunktbetreiber (CPO) dem Mobilitätsdienstleister (eMSP) nicht ohne ausreichende Begründung deutlich höhere Preise berechnen darf als seinen eigenen Vertragskunden. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnten insbesondere hohe Roaming-Aufschläge unter Druck geraten.
Wie unter anderem das Branchenportal DMT Puls berichtet, ging es im konkreten Fall um erhebliche Unterschiede. Zum Stichtag 1. Januar 2025 verlangte EWE Go von Mobilitätsdienstleistern wie DCS einen sogenannten Offer2All-Preis von 83,7 Cent je Kilowattstunde. Ad-hoc-Kunden zahlten damals 79 Cent, während registrierte EWE-Go-Kunden an derselben Ladesäule für 52 Cent je Kilowattstunde laden konnten. Der Einkaufspreis für den Roaming-Anbieter lag damit rund 60 Prozent höher als der Tarif für eigene Kunden. Hinzu kam eine Blockiergebühr von 10 Cent pro Minute netto, die ausschließlich Mobilitätsdienstleister traf.
Das Landgericht München I sah darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Artikel 5 Absatz 3 schreibt vor, dass Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte bei ihren Preisen weder Endkunden gegenüber Mobilitätsdienstleistern noch verschiedene Mobilitätsdienstleister untereinander diskriminieren dürfen. Unterschiedliche Preise bleiben ausdrücklich möglich – sie müssen aber verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sein.
Urteil könnte Branche in Aufruhr versetzen
Genau diese Rechtfertigung sah das Gericht bei EWE Go offenbar nicht als ausreichend an. Argumente wie höhere administrative Kosten, zusätzlicher Kundenservice, unternehmerische Risiken oder unterschiedliche Kundenbindungsmodelle überzeugten die Kammer bei der vorliegenden Preisdifferenz nicht. Das Urteil trägt das Aktenzeichen 33 O 2062/25 und ist noch nicht rechtskräftig.
Digital Charging Solutions selbst spricht von einer Entscheidung, die weit über den konkreten Streit hinausreichen könnte. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich laut DMT Puls um die erste bekannte gerichtliche Entscheidung zur Preisdiskriminierung nach Artikel 5 Absatz 3 der AFIR in der EU. DCS-Chef Jörg Reimann kritisiert, dass die Preisunterschiede an derselben Ladesäule teilweise „drastisch und für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar“ seien. Ein Mobilitätsanbieter könne kaum ein wettbewerbsfähiges Angebot machen, wenn bereits sein Einkaufspreis wesentlich höher liege als der Endkundenpreis des Ladepunktbetreibers.
Das Gericht sprach DCS zudem grundsätzlich Schadenersatz für seit dem 13. April 2024 entstandene Schäden zu. EWE Go soll hierfür Auskunft erteilen und Rechnung legen. Wie hoch eine mögliche Zahlung ausfallen würde, ist bislang offen. EWE Go hält sich mit einer Bewertung zurück. Gegenüber Electrive erklärte das Unternehmen, zunächst die Urteilsbegründung prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden zu wollen. Wegen des weiterhin schwebenden Verfahrens wolle man sich inhaltlich nicht weiter äußern.
Erste mahnende Reaktionen aus der Branche
Auch erste Reaktionen aus der Branche zeigen, dass die Entscheidung aufmerksam verfolgt wird. Nach Darstellung von electrive weist etwa der Ladeinfrastrukturverband CharGER darauf hin, dass das Urteil kein grundsätzliches Verbot unterschiedlicher Preise darstelle. Es setze jedoch einen neuen Maßstab dafür, wie solche Unterschiede begründet werden müssten. Sollte die Entscheidung in höheren Instanzen Bestand haben, wären erhebliche Auswirkungen auf Roaming-, MSP- und Tarifmodelle im europäischen Ladeökosystem denkbar.
Andere Branchenstimmen warnen allerdings davor, aus dem Urteil bereits unmittelbar sinkende Ladepreise abzuleiten. Denn Betreiber haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Sie könnten ihre Roaming-Einkaufspreise senken – oder aber auch umgekehrt besonders günstige eigene Tarife verteuern. Entscheidend dürfte künftig vor allem sein, welche Preisunterschiede sich wirtschaftlich nachvollziehbar erklären lassen.
Sollte sich die Münchner Rechtsauffassung durchsetzen, wäre dennoch mit einer deutlichen Verschiebung im Lademarkt zu rechnen. Bislang können CPOs ihre eigenen Tarife günstig positionieren und gleichzeitig von fremden Mobilitätsdienstleistern deutlich höhere Einkaufspreise verlangen. Für eMSPs entsteht dadurch ein struktureller Nachteil: Sie müssen bereits teuer einkaufen und anschließend noch ihre eigenen Kosten und Margen finanzieren. Genau dieser Mechanismus könnte nun schwieriger werden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Kunde eines fremden Ladetarifs künftig automatisch zum gleichen Preis lädt wie ein Direktkunde des jeweiligen CPO. Der Mobilitätsdienstleister darf weiterhin eigene Gebühren und Margen berechnen. Sinkt jedoch dessen Einkaufspreis beispielsweise von mehr als 80 Cent in Richtung des CPO-Endkundenpreises, entsteht überhaupt erst Spielraum für attraktivere Roamingangebote.
Für Fahrer könnte das langfristig bedeuten, dass es weniger entscheidend wird, an einer bestimmten Säule die passende Betreiber-App zu besitzen. Ein solcher Effekt wäre für die Elektromobilität durchaus relevant: Der heutige Flickenteppich aus Apps, Ladekarten, Ad-hoc-Preisen und Roamingtarifen gilt seit Jahren als eines der größten Ärgernisse beim öffentlichen Laden.
Kurzfristig dürfte sich allerdings wenig ändern. Das Urteil betrifft zunächst den konkreten Streit zwischen DCS und EWE Go und ist nicht rechtskräftig. Zudem entfaltet eine Entscheidung eines Landgerichts keine automatische Bindungswirkung für sämtliche anderen CPOs. Sollte die Argumentation aber auch in höheren Instanzen Bestand haben, dürften eMSPs bei anderen Ladepunktbetreibern sehr genau prüfen, ob deren Großhandelspreise den Vorgaben der AFIR entsprechen. Dann könnte aus dem Münchner Urteil tatsächlich mehr werden als ein Streit zwischen zwei Unternehmen: der Beginn einer Neuordnung des europäischen Lade-Roamings.
Quelle: Digital Charging Solutions – Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026; Electrive – Wegweisendes Urteil: EWE Go soll DCS nur die Preise für Vertragskunden berechnen; DMT-pulse – Nach Urteil: Fallen bald die Roaming-Preise?
Der Beitrag Urteil setzt Roaming-Aufschlägen Grenzen: Wird Laden nun günstiger? erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.