Elektromobilitätsgesetz wird verlängert und gilt auch für Elektro-Lkw

Das Bundeskabinett hat die Erweiterung und Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes bis 2035 auf den Weg gebracht. Künftig sollen auch Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw von kommunalen Vorteilen profitieren können. Zudem gibt’s Klarheit beim E-Kennzeichen.

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