Quecksilberbelastungen sind ausschlaggebend für die Nichterfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Waren Sie vor dem bevorstehenden Jahreswechsel noch beim Zahnarzt? Falls nicht, sollten Sie sich auf eine Änderung einstellen. Wegen der gravierenden Gewässerbelastung durch Quecksilber darf nämlich ab 1.1.2025 kein Amalgam mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. […]

The post Quecksilberbelastungen sind ausschlaggebend für die Nichterfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie first appeared on LebensraumWasser Der Wasser-Blog.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.